Rauch- und Brandschutztüren 2019-09-25T16:20:37+02:00

Brandschutztüren.

Rauch- & Brandschutztüren (T30, T60 und T90)

Einbau, Prüfung und Instandhaltung von Rauch- / Feuerschutztüren und -toren nach DIN 4102 sowie DIN 18095.

Feststellanlagen an Rauch- und Feuerschutztüren sowie Rolltoren

Installation, Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutztüren nach DIN 14677.

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten).

Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

  • Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
  • Feststelleinrichtung, z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
  • mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).

Zulassung
Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt.